Petition für den Erhalt des Achtersees in Wiener Neustadt als Areal für freilaufende Hunde

Der Achtersee

Der im Westen von Wiener Neustadt gelegene Achtersee (es handelt sich eigentlich um die zwei miteinander verbundenen Seen Begoniensee und Chrysanthemensee, die gemeinsam die Form eines Achters ergeben) ist seit unzähligen Jahren beliebter Treffpunkt für Hundeliebhaber aus der ganzen Region.

Das liegt vor allem an den idealen Voraussetzungen für den Freilauf von Hunden:
  • Das Areal ist groß genug, so dass die Hunde tatsächlich laufen können (im Gegensatz zu diversen eingezäunten Freilaufzonen mit einer Größe von ein paar 100 m2 – oft kleiner als ein normaler Garten).
  • Es ist Wasser vorhanden: viele Hunde lieben (insbesondere in den Sommermonaten) eine Abkühlung im See, und fast jeder Hund nutzt bei längeren Spaziergängen die Möglichkeit seinen Durst zu stillen.
  • Auf Grund der Naturbelassenheit des Areals ergeben sich für Hunde viele Möglichkeiten ihren natürlichen Spieltrieb und ihre Neugierde zu befriedigen: Verfolgen von Geruchsspuren, Äste zum Zerkauen oder Herumtragen, Schwimmen im See, Herumtollen zwischen den Bäumen, und vieles mehr.
  • Das Areal liegt nicht im Siedlungsgebiet, daher ist eine mögliche Beeinträchtigung von Anrainern äußerst gering. Durch diese spezielle Lage ist ein Führen von Hunden ohne Leine und Beißkorb durch das NÖ Hundehaltungsgesetz auch grundsätzlich erlaubt (§8 Abs. 2 und 3).
  • Die Böschung rund um das Areal bildet eine natürliche Barriere, die von Hunden im Normalfall auch nicht überschritten wird.
  • Das Areal bietet auch den Hundehaltern (die ja schließlich gemeinsam mit ihren Vierbeinern oft mehrere Stunden am Tag am Achtersee verbringen) eine naturbelassene und erholsame Umgebung.
Durch diese spezielle Eignung als Freilaufzone und das daraus resultierende Zusammentreffen unzähliger Hundefreunde, ist der Achtersee auch ein einmaliger Ort der Kommunikation geworden, wo Hundefreunde sich mit Gleichgesinnten austauschen können.

Unsere Forderungen

Unser Ziel ist es, den Hundehaltern von Wiener Neustadt und Umgebung eine legale Möglichkeit zu bieten, ihren Hunden genügend Auslauf in einem artgerechten Umfeld zu bieten.

In einer entsprechend gelassenen Atmosphäre, wie in einer Freilaufzone, lernen Hunde auf natürliche Art und Weise einen entspannten Umgang mit Artgenossen, aber auch mit Menschen. Kontakt ohne Leine ermöglicht den Tieren das Erlernen und Anwenden ihres sozialen Repertoires wie z.B. gemeinsam laufen, Imponier-Gesten, Sozialspiele oder gegenseitige Geruchskontrolle. So sammeln die Hunde Erfahrungen mit Artgenossen und lernen, die Körpersprache der anderen Tiere richtig zu deuten.

Daher fordern wir eine offizielle Widmung eines geeigneten Areals am Achtersee als Hundefreilaufzone. Das Areal soll folgenden Mindestansprüchen genügen:
  • Ausreichende Größe: die Hundefreilaufzone soll zumindest eine Größe 30.000 m2 aufweisen, so dass die Hunde genügend Möglichkeit für ihren Auslauf haben, und auch Hundehalter mit ihren Hunden spazieren gehen können (und nicht permanent an derselben Stelle verweilen müssen) – schließlich soll das Areal als Naherholungsgebiet auch zur Erholung der Menschen dienen.
  • Zugang zur Wasserfläche: die Hundefreilaufzone soll Zugang zur Wasserfläche besitzen, so dass Hunde ihren natürlichen Bedürfnissen zu Schwimmen oder zu Trinken nachkommen können.
  • Bepflanzung: die Hundefreilaufzone soll ähnlich der bisherigen Situation am Achtersee verschiedene Arten von Vegetation aufweisen: Wiese, Bäume, eventuell auch ein kleines Waldstück.
  • Abgrenzung zu umliegenden Grundstücken: optional kann die Hundefreilaufzone von umliegenden Grundstücken abgegrenzt werden  (entweder auf natürliche Weise wie z.B. durch eine dichte Hecke oder aber durch einen Zaun). Damit kann gewährleistet werden, dass sich andere Besucher am Achtersee nicht gestört fühlen.
Die Errichtung und Erhaltung der Hundefreilaufzone soll durch eine teilweise Zweckwidmung der jährlichen Hundeabgabe unterstützt werden.